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Gewerbe Anmelden
Veröffentlicht:
14.11.2023
Bearbeitet:
23.04.2026

OnlyFans Gewerbe anmelden: Steuern, Anmeldung und die 5 Fallen, die wir bei unseren Creatorn sehen

Die meisten Artikel zu OnlyFans und Steuern sind entweder panisch oder vernebelt. Die ehrliche Antwort ist kürzer, als du denkst. Sobald dein erster Euro über OnlyFans läuft, bist du gewerblich. Ende der Diskussion. Wir betreuen über 100 Creator in Deutschland, Österreich und der Schweiz und sehen im Tagesgeschäft, welche 5 Sachen du wirklich klären musst und welche 5 Fallen fast jeder Neu-Creator mindestens einmal mitnimmt. Dieser Artikel ist die praktische Orientierung, die wir unseren Models in der ersten Woche geben.

1. Bin ich gewerblich? Die ehrliche Antwort

Die häufigste Frage in unseren Onboarding-Calls: „Ist OnlyFans bei mir noch Hobby?" Die ehrliche Antwort ist fast immer nein. Das Finanzamt fragt nicht, ob du es so nennen willst. Es fragt nach zwei Kriterien.

  • Wiederholte Tätigkeit. Du postest regelmäßig, bei unseren Accounts 3-5 OF-Posts pro Woche plus Chat und PPV-Drops. Das ist per Definition keine einmalige Aktion.
  • Gewinnerzielungsabsicht. Du willst mehr verdienen als du investierst. Allein durch die Zahlung an OnlyFans für den Plattformzugang und die Zeit, die du investierst, hast du diese Absicht.

Sobald beides gegeben ist, bist du gewerblich. Eine Liebhaberei-Einstufung (also „Hobby") hat bei OnlyFans in der Praxis keine Chance, sobald mehr als ein Probe-Monat mit ein paar Euro Umsatz gelaufen ist. Wer drei Monate nach Auszahlungsbeginn kein Gewerbe angemeldet hat, riskiert Bußgeld und Nachzahlungen.

2. Gewerbeanmeldung: Die 6 Schritte, die wirklich relevant sind

Die Gewerbeanmeldung ist in den meisten deutschen Gemeinden inzwischen online möglich und in 20-30 Minuten erledigt. Der Prozess ist weniger aufwendig als die meisten befürchten. Kosten: 20-40 € je nach Kommune.

  1. Online-Portal der Gemeinde aufrufen. Suchbegriff: „Gewerbeanmeldung [Stadt]". Wenn die Kommune kein Portal hat, ist das PDF-Formular „GewA 1" bundeseinheitlich.
  2. Rechtsform wählen. Für 95 % unserer Creator: Einzelunternehmen. Keine GmbH, keine UG am Anfang. Kommt später bei stabilen hohen Umsätzen infrage.
  3. Tätigkeit angeben. Klare Formulierung: „Produktion und Veröffentlichung digitaler Inhalte auf OnlyFans und weiteren Social-Media-Plattformen". Kein „Modeling", kein „Influencer-Marketing", sondern das, was du tatsächlich machst.
  4. Datum wählen. Trag das Datum ein, ab dem du ernsthaft gestartet bist (Account-Erstellung, erster Post oder erste Auszahlung). Bis zu 3 Monate rückwirkend geht ohne Bußgeld.
  5. Haupt- oder Nebengewerbe. Wer noch angestellt ist oder studiert: Nebengewerbe. Sozialversicherung läuft dann über die Haupttätigkeit. Umsatzgrenzen gibt es dafür keine, sehr wohl aber für den Krankenkassen-Status.
  6. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER). Kommt automatisch 1-4 Wochen nach der Anmeldung. Hier entscheidest du über Kleinunternehmerregelung und voraussichtliche Gewinne. Das ist der Teil, den du wirklich sauber ausfüllen solltest.
OnlyFans Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt

3. Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung: Die Entscheidung, die du im ELSTER-Fragebogen triffst

Das ist die einzige echte Weichenstellung am Anfang. Kleinunternehmer nach §19 UStG bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine Vorsteuer. Klingt bequem, rechnet sich aber nicht immer.

Schwellen ab 2025: Du darfst Kleinunternehmer sein, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, wechselst du ab dem nächsten Umsatz automatisch in die Regelbesteuerung.

Thema Kleinunternehmer §19 UStG Regelbesteuerung
Umsatzgrenze< 25.000 € Vorjahr / < 100.000 € laufendes Jahrkeine
Umsatzsteuer auf Rechnungennein19 % (bzw. 7 % bei Ausnahmen)
Vorsteuer ziehenneinja
UStVA (monatlich/quartalsweise)neinja
Passt, wenn...Start, kleine Nebengewerbe, kaum Ausgabenernsthaft starten, Kamera/Equipment/Agentur-Kosten
Typisch bei unserste 3-6 Monateab ca. 2.500 € Monatsumsatz fast immer besser

Die Faustregel, die wir unseren Creatorn geben: Wer wirklich investiert (Kamera 1.500 €, Licht 400 €, professionelle Shootings, Agenturgebühren, Reisen zu Collab-Drehs) holt sich über die Regelbesteuerung 19 % Vorsteuer auf alle diese Kosten zurück. Bei 15.000 € Brutto-Ausgaben im ersten Jahr sind das rund 2.400 € Cash zurück. Für einen Hobby-Start mit 300 € Einnahmen pro Monat und null Ausgaben lohnt die Regelbesteuerung nicht, da ist Kleinunternehmer schlicht bequemer.

4. Einkommensteuer vs. Umsatzsteuer: Zwei Steuern, zwei Logiken

Viele Creator werfen das in einen Topf, und genau dann gehen Zahlen schief. Die beiden funktionieren völlig unterschiedlich.

  • Umsatzsteuer (USt). Bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Wenn du Regelbesteuerung hast, stellst du Rechnungen mit 19 % aus (bzw. bei OnlyFans als nicht-unternehmerische Endkunden-Plattform: die Umsatzsteuer-Abführung wird zum Sonderfall, hier den Steuerberater fragen). Vorauszahlungen monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt per Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA). Einmal jährlich Umsatzsteuer-Erklärung. Kleinunternehmer müssen das nicht machen.
  • Einkommensteuer (ESt). Bezieht sich auf den Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Jeder Gewerbetreibende zahlt sie, Kleinunternehmer wie Regelbesteuerte. Freibetrag (Grundfreibetrag) 2025: 12.096 € pro Person. Darüber gilt der persönliche Einkommensteuertarif (14 % Eingang, bis 45 % Spitzensteuersatz).
  • Gewerbesteuer. Ab 24.500 € Jahresgewinn wird sie in Deutschland fällig, der konkrete Hebesatz hängt von der Gemeinde ab. Über die Einkommensteuer wird sie zu großen Teilen wieder angerechnet, für die meisten Einzelunternehmer ist das daher kein großer Zusatz-Block.
  • Vorauszahlungen. Nach dem ersten Steuerbescheid setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest (quartalsweise). Wer das nicht einplant, wird im zweiten Jahr von der Doppelbelastung überrascht: laufende Vorauszahlung plus Nachzahlung fürs Vorjahr.

Faustregel für OF-Creator im ersten ernsthaften Jahr: 30-35 % des Gewinns solltest du für Einkommensteuer + Gewerbesteuer zurücklegen. Wer richtig gut verdient und in den Spitzensteuersatz rutscht, eher 40-45 %. Die Umsatzsteuer ist davon unabhängig und fließt sowieso nur durch dich durch.

5. Betriebsausgaben: Was du absetzen darfst und was nicht

Der beste Hebel, um deine Steuerlast legal zu senken. Betriebsausgaben sind alles, was überwiegend beruflich veranlasst ist. Für OnlyFans-Creator ist das eine lange Liste. Wir sehen regelmäßig Creator, die bei ihrer ersten Steuererklärung 30-40 % Betriebsausgaben-Quote übersehen, weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist.

  • Technik. Kamera, Smartphone (berufliche Nutzungs-Quote), Ringlicht, Stativ, Mikrofon, Laptop, externe Festplatten. Anschaffungen über 800 € netto werden abgeschrieben (AfA, meist 3-5 Jahre), darunter sofort voll absetzbar.
  • Content-Produktion. Outfits, Lingerie, Toys, Props ausschließlich für Content. Eigene Kleidung im Alltag getragen: nicht absetzbar. Studio-Miete, Location-Fees, Reisekosten zu Drehs.
  • Plattform- und Agenturkosten. Die 20 % OnlyFans-Gebühr. Agenturhonorare (z. B. MAHO Management). Chatter-Services. Werbeausgaben auf Reddit, Twitter, TikTok-Promo.
  • Software und Tools. Infloww, Buchhaltungssoftware, VPN, Canva, Adobe, Cloud-Speicher. Alles voll absetzbar.
  • Arbeitszimmer oder häusliches Arbeitszimmer. Entweder Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, maximal 1.260 €/Jahr) oder anteilige Miete/Nebenkosten, wenn ein Raum ausschließlich beruflich genutzt wird (strenge Auflagen).
  • Beauty als Betriebsausgabe. Schwieriges Feld. Nagelstudio, Haarverlängerung, Beauty-Eingriffe: meistens nicht absetzbar, weil privat mitveranlasst. Ausnahme: konkret dokumentierte Bühnen-/Shooting-Zwecke, besser mit Steuerberater klären.
  • Fortbildungen und Coaching. Fachkonferenzen, Creator-Coachings, Fotografie-Kurse. Voll absetzbar, wenn fachlich veranlasst.

Belegt muss alles werden. Ohne Rechnung auf den Firmennamen (bzw. bei Einzelunternehmen: auf dich mit korrekter Adresse) wird's vom Finanzamt nicht akzeptiert. Barbelege abfotografieren und sofort in die Buchhaltungs-App laden, das spart dir im März 20 Stunden.

6. Brutto-Netto-Realität bei unseren Creatorn

Was kommt am Ende wirklich raus? Eine Frage, die wir bei jedem Onboarding hören. Die folgende Tabelle zeigt typische Brutto-Netto-Größenordnungen, wie wir sie in unserem Portfolio für Einzelunternehmer (ledig, keine Kinder, Regelbesteuerung, Hebesatz 400 %) tatsächlich sehen. Keine Marketingzahlen, sondern grobe Orientierung. Der individuelle Fall weicht leicht ab, Steuerberater ans Steuer lassen.

Jahresumsatz (brutto) Gewinn nach BA (ca. 70 %) ESt + GewSt geschätzt Netto für dich
30.000 €~ 21.000 €~ 2.100 €~ 18.900 €
60.000 €~ 42.000 €~ 9.000 €~ 33.000 €
120.000 €~ 84.000 €~ 27.000 €~ 57.000 €
250.000 €~ 175.000 €~ 70.000 €~ 105.000 €
500.000 €~ 350.000 €~ 155.000 €~ 195.000 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Der Sprung von 60k auf 120k Umsatz verdoppelt den Netto-Gewinn nur um ca. 70 %, weil du langsam in höhere Steuerstufen reinläufst. Zweitens: Je höher der Umsatz, desto wichtiger werden saubere Betriebsausgaben. Bei 500k Umsatz und 30 % Ausgaben-Quote sparst du allein 50-60k Steuer im Vergleich zu einer 15 %-Quote.

7. Was in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gehört

Der ELSTER-Fragebogen kommt nach der Gewerbeanmeldung und ist der wichtigere Teil. Hier entscheidest du Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung, meldest voraussichtliche Gewinne und gibst Bankdaten an. Die Punkte, bei denen unsere Creator regelmäßig stolpern:

  • Voraussichtlicher Gewinn im Gründungsjahr und Folgejahr. Nicht zu hoch ansetzen, sonst kommen sofort Vorauszahlungen. Nicht zu niedrig, sonst drohen später hohe Nachzahlungen. Realistisch schätzen, Puffer bilden. Wir empfehlen: konservativ, die ersten 6 Monate Erfahrung sammeln, dann korrigieren (geht über ein formloses Schreiben ans Finanzamt).
  • Kleinunternehmer-Frage. Bewusst entscheiden. Einmal Regelbesteuerung bedeutet 5 Jahre Bindung. Einmal Kleinunternehmer kannst du jährlich wechseln (zum 1.1. durch formlose Erklärung).
  • USt-IdNr. beantragen (bei Regelbesteuerung). Ein Häkchen im Fragebogen, oft vergessen. Brauchst du für OnlyFans und jeden EU-B2B-Leistungsbezug.
  • Bankverbindung. Unbedingt das Geschäftskonto oder das eindeutig getrennte private Konto angeben. Nicht das Familienkonto.
  • Berufsbezeichnung. „Medienschaffende/r" oder „digitale Content-Produktion" funktioniert in der Praxis besser als „OnlyFans-Creator", ohne dass du die eigentliche Tätigkeit verschleierst.
Infografik mit Tipps zur Steueroptimierung fürs OnlyFans Gewerbe

FAQ

Wann genau muss ich das Gewerbe spätestens anmelden?

Spätestens 3 Monate nach Beginn deiner ernsthaften Tätigkeit, ohne dass Bußgeld droht. Praktisch heißt das: ab dem ersten Post mit Gewinnabsicht. Rückwirkend ist eine Anmeldung bis zu 60 Monate möglich, verspätete Anmeldungen können aber mit Ordnungsgeld belegt werden.

Muss ich Umsatzsteuer auf OnlyFans-Einnahmen zahlen?

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG: nein. Als Regelbesteuerte: ja, allerdings ist OnlyFans ein Sonderfall, weil die Abonnenten überwiegend aus dem Ausland zahlen und OnlyFans als britische Plattform dazwischensteht. Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung (B2B-Leistung an OnlyFans Ltd. mit Reverse-Charge vs. B2C-Endkunden-Logik) solltest du unbedingt mit einem Steuerberater klären, der OF-Creator kennt.

Welcher Steuersatz greift bei OnlyFans-Einkünften?

Der persönliche Einkommensteuer-Tarif. 2025 ist der Grundfreibetrag 12.096 €, darüber beginnt der Eingangssteuersatz mit 14 % und steigt progressiv bis 42 % (ab ca. 68.480 € Gewinn) bzw. 45 % Reichensteuer (ab ca. 277.826 €). Dazu gegebenenfalls Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn, die anteilig auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Kann ich MAHO Management als Betriebsausgabe absetzen?

Ja. Agenturgebühren, Promotion-Kosten und Chatter-Services sind klassische Betriebsausgaben und in voller Höhe abzugsfähig. Rechnung aufbewahren, in die Buchhaltung eintragen, fertig.

Soll ich als Haupt- oder Nebengewerbe anmelden?

Solange du noch in Anstellung, Ausbildung oder Studium bist und über die andere Tätigkeit kranken- und rentenversichert bleibst: Nebengewerbe. Sobald OnlyFans dein Haupteinkommen ist oder du mehr Zeit dafür aufbringst als für alles andere: Hauptgewerbe mit Pflicht zur eigenen Krankenversicherung (gesetzlich freiwillig oder privat).

Brauche ich einen Steuerberater?

Nicht zwingend, aber ab dem Moment, wo Reverse-Charge, Regelbesteuerung und fünfstellige Monatsumsätze dazukommen, ist ein Steuerberater 2-3k € im Jahr, der seine Kosten fast immer reinholt. Suche gezielt nach Kanzleien, die bereits OnlyFans-Creator oder Influencer im Mandat haben, die kennen den Reverse-Charge-Fall blind.

Was passiert, wenn ich das Gewerbe nie anmelde?

Im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung. Das Finanzamt bekommt über internationale Meldepflichten (u. a. DAC7 seit 2023) Daten von Plattformen wie OnlyFans. Unangemeldete Einkünfte fallen im Abgleich auf. Die Nachzahlungen laufen dann inklusive Zinsen, Säumniszuschlägen und Strafzahlungen auf. Selbstanzeige ist möglich und wird regelmäßig von spezialisierten Anwälten begleitet, ist aber ein Stress, den keiner braucht.

Fazit: 5 Sachen, und du bist sauber aufgestellt

Die gefühlte Komplexität ist größer als die echte. Wer die folgenden 5 Sachen erledigt hat, ist bei unseren Creatorn in 95 % der Fälle sauber durch das erste Jahr gekommen: 1. Gewerbe innerhalb der ersten 3 Monate anmelden. 2. Im ELSTER-Fragebogen bewusst zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung wählen. 3. USt-IdNr. beantragen (falls Regelbesteuerung) und Reverse-Charge-Thema verstanden haben. 4. Getrenntes Geschäftskonto + Buchhaltungs-Tool ab Tag 1. 5. 30-35 % des Gewinns auf ein Rücklagen-Konto schieben, bevor du es ausgibst.

Die steuerliche Seite wird oft zum Bremsklotz, weil Creator versuchen, sie „nebenbei" zu lösen. In der Praxis ist das Gegenteil schneller: einmal 2 Stunden Setup, einmal einen Termin mit einem Steuerberater, der OF-Creator schon begleitet hat, und danach läuft es. Wer sich darum nicht kümmert, verbrennt im ersten ernsthaften Jahr regelmäßig 10-30k € vermeidbare Steuer oder kassiert einen Briefumschlag vom Finanzamt, der die Laune des ganzen Quartals verdirbt.

Fragen zum Setup als OnlyFans-Creator? Sprich mit unserem Team und wir zeigen dir, wie unsere Creator die ersten 6 Monate steuerlich, operativ und inhaltlich aufsetzen.

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